Die Ereignisse um den Frachtcontaineranbieter P&R gelten als einer der größten Fälle von Anlegerbetrug in der Geschichte der Bundesrepublik. Für entsprechend hohe Wellen hat das Verfahren auch in der Politik gesorgt. Auch wenn es offiziell so nicht kommuniziert wurde, hatten das Bundesministerium der Finanzen sowie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sicher hauptsächlich wegen des P&R-Skandals 2019 ein Maßnahmenpaket zum besseren Anlegerschutz vorgelegt. Im Februar 2021 wurde von der Bundesregierung nun ein Gesetzesentwurf „zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes beschlossen“, der die Maßnahmen umsetzen soll. Der Entwurf soll am heutigen Mittwoch, 14. April 2021, im Bundestag diskutiert werden. Im Kern des neuen Gesetzes geht es vor allem darum, die Kompetenzen der Finanzaufsicht zu vergrößern, für mehr Transparenz zu sorgen und damit besonders Kleinanlegerinnen und Kleinanleger zu schützen.
Die einzelnen Maßnahmen im Kurzüberblick:
- Sogenannte Blindpools sollen verboten werden. Das sind Anlagen, bei denen anfangs – sprich: bei der Prospekterstellung – noch nicht feststeht, in welche Anlageobjekte überhaupt investiert wird.
- Vermögensanlagen sollen nur noch über Berater und Vermittler verkauft werden, die der Beaufsichtigung durch die Finanzbehörden unterliegen.
- Die Rechnungslegung der Anlageherausgeber soll umfassender kontrolliert werden können. Zudem ist eine unabhängige Mittelverwendungskontrolle vorgesehen.
- Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll bei Bedenken mehr Möglichkeiten bekommen, die Prüfung von Anlageprospekten auszusetzen, um ein Eingreifen zu prüfen.
- Sowohl Verkaufsprospekte für Anlagen als auch Wertpapier- und Vermögensanlageinformationen sollen künftig auch auf der Website der BaFin veröffentlicht werden müssen – nicht nur auf den Kanälen der Anbieter selbst.
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